Sichere Lieferkette Deutschland – Ihre Sicherheit ist mein Anliegen
Hier erhalten Sie umfassende Informationen zur sicheren Lieferkette in Deutschland. Dieser Teil behandelt bewährte Verfahren, gesetzliche Anforderungen und Strategien zur Verbesserung der Sicherheit in der Lieferkette, um das Risiko von Sicherheitsvorfällen zu minimieren. Bei ASL Aviation Security Susann Lübbe lege ich großen Wert auf die Entwicklung und Implementierung effektiver Sicherheitsmaßnahmen, die den Anforderungen der Luftfahrtindustrie sowie der aktuellen Gesetzgebung entsprechen.

13.02.2026
✈️ Neue EU-Zulassungspflicht für Transporteure –
Sind Sie vorbereitet?
📢 Wichtige Änderungen in der sicheren Lieferkette ab 2026/2027
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1255 vom 03.05.2024 wurden wesentliche Änderungen an der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 vorgenommen. Diese betreffen insbesondere Transporteure in der sicheren Lieferkette. Künftig gilt eine europaweit harmonisierte Zulassungspflicht für Transporteure, die schrittweise bis zum 01.01.2027 umgesetzt wird.
🧭 Was ändert sich konkret?
✅ EU-weite Transporteur-Zulassung: Transporteure benötigen künftig eine Zulassung nach Nummer 6.5 ff. des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998. Die bisherige nationale Zulassung nach § 9a LuftSiG wird durch dieses europäische System ersetzt.
⏳ Übergangszeitraum bis 31.12.2026- Nationale Zulassungen werden rückwirkend bis zum 31.12.2026 befristet. Ab Mitte 2026 versendet das Luftfahrt-Bundesamt entsprechende Bescheide. 📝 Antragstellung ab Q3/ 2026
Neue EU-Zulassungsanträge können ab dem dritten Quartal 2026 gestellt werden: Überarbeitete Muster-Sicherheitsprogramme werden durch das Luftfahrt-Bundesamt bereitgestellt.
🌍 Veröffentlichung nur noch in der EU-Datenbank: Nach der Neuzulassung werden Transporteure ausschließlich in der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette veröffentlicht. Die nationale Liste auf der LBA-Homepage wird ab 01.01.2027 entfernt.
🏢 Unternehmensbezogene statt standortbezogene Zulassung. Eine wesentliche Neuerung:
👉 Die Zulassung wird künftig unternehmensbezogen erteilt – nicht mehr pro Betriebsstandort.
Unternehmen mit mehreren Niederlassungen benötigen nur eine Zulassung, müssen jedoch eine klare Sicherheitsorganisation für alle Standorte nachweisen (insbesondere gemäß Nr. 6.5.1 ff. DVO (EU) 2015/1998).
⚠️ Was bedeutet das für Transporteure? Die neuen Anforderungen betreffen u. a.:
- Sicherheitsorganisation und Verantwortlichkeiten
- Sicherheitsprogramme und Dokumentation
- Schulung und Awareness der Mitarbeitenden
- Qualitätssicherung und Auditfähigkeit
- Unternehmensweite Sicherheitskultur
🧩 ASL unterstützt Sie bei der Vorbereitung: Aviation Security Susann Lübbe begleitet Transporteure bei der Umstellung auf die neue EU-Zulassung, u. a. durch:
- Analyse der bestehenden §9a LuftSiG-Strukturen
- Entwicklung EU-konformer Sicherheitsprogramme
- Beratung zur Sicherheitsorganisation nach Nr. 6.5.ff.
- Schulungen zu Sicherheitskultur, Awareness & Human Factors
- Vorbereitung auf Behördenprüfungen und Audits
📅 Empfehlung: Jetzt vorbereiten! Der Übergang zur EU-Zulassung wird viele Unternehmen organisatorisch stark fordern. Eine frühzeitige Vorbereitung reduziert Risiken, Verzögerungen und operative Störungen in der Lieferkette.
📩 Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Erstberatung.
25.01.2026:
Neue EU-Vorgaben zur Luftsicherheit:
Zulassungspflicht für Transporteure.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1255 sowie dem Durchführungsbeschluss C(2024) 2826 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 zur Luftsicherheit angepasst. Ziel ist eine EU-weit einheitliche Umsetzung der Sicherheitsanforderungen in der sicheren Lieferkette. Die neuen Regelungen traten am 26.05.2024 bzw. 01.06.2024 in Kraft und betreffen insbesondere die Ziffer 6.5 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998.
Was ändert sich für Transporteure?
Künftig gilt europaweit eine Zulassungspflicht für Transporteure im Bereich der Luftsicherheit. Die EU sieht hierfür einen Übergangszeitraum bis zum 01.01.2027 vor.
In Deutschland besteht bereits eine Zulassungspflicht gemäß § 9a Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Die bestehenden Zulassungsvoraussetzungen werden bis spätestens 01.01.2027 schrittweise an die neuen EU-Vorgaben angepasst.
➡️ Bis auf Weiteres gelten die aktuell bekannten nationalen Zulassungsvoraussetzungen.Warum jetzt handeln?
Auch wenn eine Übergangsfrist besteht, empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung, um spätere Anpassungen effizient und rechtssicher und schnell umzusetzen:
• Prüfung bestehender Prozesse in der sicheren Lieferkette
• Klärung von Verantwortlichkeiten und Sicherheitsmaßnahmen
• Vorbereitung auf mögliche zusätzliche Dokumentations- und Nachweispflichten
• Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitenden im Bereich Luftsicherheit
Beratung & Unterstützung
Wir unterstützen Transporteure bei:
• der Einordnung neuer EU-Vorgaben zur Luftsicherheit
• der Vorbereitung auf geänderte Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Anpassungen im Sicherheitsprogramm)
• der Optimierung bestehender Sicherheits- und Organisationsprozesse
• Schulungen und Audits gemäß DVO (EU) 2015/1998
👉 Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Luftsicherheitsprozesse frühzeitig, praxisnah und rechtskonform auf die neuen Anforderungen ausrichten möchten.
Bedeutung für die Praxis aus luftsicherheitsfachlicher Sicht:
Für Deutschland stellen die neuen EU-Vorgaben keine grundlegende Neuerung, sondern vor allem eine Nachschärfung und Harmonisierung bestehender Regelungen dar. Perspektivisch ist jedoch mit erhöhten Dokumentations- und Nachweisanforderungen zu rechnen. Zum Nachlesen finden Sie die neue DVO 2024/1255 unter folgendem Link:

