Unterstützung, Beratung und Begleitung von Transporteuren im Zulassungsprozess 

Ich biete Ihnen Beratung und Begleitung in Bayern bei Zulassungen und  Änderungen innerhalb Ihres Tätigkeitsbereich in der sicheren Lieferkette Deutschlands als zugelassener Transporteur. Als Transporteur (Tz) sind Sie verpflichtet, eine sichere Lieferkette nach den Vorgaben der VO (EG) 300/2008 und der DVO (EU) 2015/1998 nachzuweisen. Ich unterstütze bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

Die Beratung umfasst:

  • Vorbereitung und Begleitung von Zertifizierungen
  • Erstellung von Sicherheitskonzepten/- und Programmen
  • Begleitung bei Audits
  • Interne Überprüfungen

So stellen wir sicher, dass Ihre Luftfracht-Sicherheit jederzeit den Standards der Verordnungen und des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) und den Verordnungen entspricht.

Meine Leistungen

Sie möchten Transporteur werden oder sind es schon? 

Sie fahren sicherheitskontrollierte Luftfracht für Bekannte Versender oder Reglementierte Beauftragte? Dann brauchen Ihre Fahrer Schulung 11.2.7 (versiegelter Lkw) oder 11.2.3.9 (Zugang zur Ladefläche), eine § 9a-LuftSiG-Zulassung beim LBA und ab 2027 die EU-weite Listung in der Union-Datenbank. Wer 2026 noch keinen Sicherheitsprogramm-Entwurf, keine ZÜP-Anträge und keine LBA-Voranfrage gestartet hat, verliert ab 2027 Aufträge an gelistete Wettbewerber.

Susann Lübbe (Beraterin Luftsicherheit)

Sicherheitsprogramm

Erstellung & Begleitung beim Schreiben des Transporteur- Sicherheitsprogramms. Vorherige Prüfung Ihrer Luftsicherheitsrelevanten Prozesse. Dokumentenerstellung und Prüfung von Schulungen sowie Zuverlässigkeiten.

Audit & interne Prüfung 

Durchführung und Nachbereitung des jährlichen internen Audits, Vor-Ort-Kontrolle auf behördlichem Niveau. Desweiteren begleite ich Sie darüber hinaus auch bei Zulassungsausdits vom Luftfahrt-Bundesamt.

Externe Sicherheitsbeauftrage

Stellung/ Begleitung durch mich als externe Sicherheitsbeauftragte. Gemeinsam bringen wir Sie zur erfolgreichen Zulassung, indem wir gemeinsame alle luftsicherheitsrelevanten Verfahren prüfen, Verbesserungen ableiten und die Prozesse luftfrachtsicher gestalten.

Die Bedeutung des Transporteurs innerhalb der Sicheren Lieferkette

Was macht ein Transporteur?

Die Bedeutung zugelassener Transporteuren in der sicheren Lieferkette: Zugelassene Transporteure sind ein unverzichtbarer Bestandteil der sicheren Lieferkette Deutschlands. Sie gewährleisten, dass der Transport sicherer Luftfracht den strengen Sicherheitsanforderungen entsprechen und dass potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und minimiert werden. Ihre Zuverlässigkeit und ihre Einhaltung aller regulatorischen und gesetzlichen Vorgaben sind essenziell, um die Integrität der gesamten Lieferkette sicherzustellen.

Als Expertin unterstütze ich Sie in jedem Schritt dieses Prozesses. Ich begleite Sie bei Ihrer Zulassung, sowie bei allen Änderungsprozessen, die im Laufe der Zeit anstehen. Dabei stelle ich sicher, dass alle Anforderungen erfüllt werden, alle Dokumente korrekt sind und Ihre Luftfrachtprozesse stets auf dem neuesten Stand sind. So sorgen wir gemeinsam für eine sichere und zuverlässige Lieferkette.

Haben alle Ihre Angestellten, die mit luftfrachtrelevanten Tätigkeiten betraut sind schon die erforderliche Luftsicherheits-Schulung nach Nr. 11.2.7 oder Nr. 11.2.3.9 oder Ihre Sicherheitsbeauftragten die Schulung nach Nr. 11.2.5? Auf dem Link gelangen Sie zu zertifizierten und vom LBA zugelassenen Anbietern dieser relevanten Schulungen.

Zugelassener Transporteur

 

Die bestehende, am 4. März 2018 erlassene Durchführungsverordnung, dass jeder Transporteur, der im Rahmen der „sicheren Lieferkette“ gemäß Durchführungsverordnung DVO (EU) Nr. 2015/1998 Luftfracht/- oder Post für einen bekannten Versender oder einen reglementierten Beauftragten befördern möchte, eine Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benötigt, bleibt hiervon vorerst unberührt. Durch diese spezielle Zulassung zum Beteiligten der Sicheren Lieferkette Deutschland ist nun dieser Transporteur berechtigt, sichere Luftfracht/- Post zu transportieren.

Wie läuft nun in der Regel eine Zulassung zum behördlich zugelassenen Transporteur ab?

  1. Interne Überprüfung, Anpassung und Dokumentation aller internen Prozesse in Relevanz zur Luftsicherheit
  2. Erstellung eines Transporteur-Sicherheitsprogramms (TSP)
  3. Dokumentenvorbereitung (Anlagen zum TSP)
  4. Auswahl und Benennung eines Sicherheitsbeauftragten (dieser muss die Schulung 11.2.5 nach Anhang der DVO (EU) 2015/1998 absolvieren und zuverlässigkeitsüberprüft werden, sollte Ihr Sicherheitsbeauftragter mit luftfrachtrelevanten Tätigkeiten betraut werden, so muss dieser zusätzlich die Schulung 11.2.3.9 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 absolvieren.
  5. Schulung von Personal, welches mit luftfrachtrelevanten Tätigkeiten betraut wird und Zugriff auf die sichere Luftfracht erhält (z.B. Fahrer) nach Kap. 11.2.3.9 der DVO (EU) Nr. 2015/1998 (zur Schulungsanmeldung wird eine Zuverlässigkeitsüberprüfung angefordert seitens des schulenden Unternehmens).
  6. Offizielle Antragstellung beim LBA
  7. In der Regel bestätigt das LBA den Antragseingang und fordert Sie auf, alle relevanten Unterlagen zeitnah einzureichen
  8. Nach Einreichung aller relevanten Unterlagen prüft das LBA, ob das TSP alle Vorgaben samt Anlagen alle qualitativen und gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Anschließend erfolgt seitens des LBA ein Sicherheitsaudit vor Ort
  9. Ggf. müssen nach diesem Luftfrachtprozesse zur Qualitätssicherung erneut angepasst und eingereicht werden, bevor eine Zulassung zum behördlich zugelassenem Transporteur erfolgen kann. Die Zulassung zum Transporteur hat dann eine Gültigkeit von 5 Jahren. 

Zeitaufwand: 

Der gesamte Zulassungsprozess dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Es ist also sinnvoll, hiermit rechtzeitig zu beginnen, wenn Sie sich zum Transporteur zulassen lassen möchten. Als Ihre Grundbasis dient also im vorfelde Ihr Sicherheitsprogramm samt Anhänge. Ihr berechtigtes Interesse besteht dann ab Antragseingangsbestätigung und berechtigt Sie somit zu weiteren Schritten wie der Beantragung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Lassen Sie uns gerne diesen Prozess gemeinsam abstimmen, da sowohl seitens des Luftfahrt-Bundesamtes und der Bearbeitung Ihrer Seits einige Schritte in korrekter Abfolge laufen müssen, um ein reibungsloses Zulassungsverfahren für alle, im Prozess beteiligten Personen, zu ermöglichen.


Angebot einfordern:

Schreiben Sie mir gerne für Ihre Individuelle Angebotserstellung (je nach Stand und Leistung variieren hier die Kosten). Bitte beschreiben hierbei Sie kurz, in welchem Prozessschritt Sie sich derzeit befinden und/ ob schon einmal eine Zulassung zum Transporteur bestand.

Typische Probleme bei Transporteuren in der Luftfracht

Diese Schwachstellen führen am häufigsten zu Beanstandungen durch das LBA oder zur Auftragskündigung durch Reglementierte Beauftragte und Bekannte Versender:

  • Schulungsnachweise sind nicht vollständig dokumentiert – im Audit fehlen einzelne Mitarbeitende oder Funktionen in der Übersicht, obwohl sie geschult wurden.
  • Schulungsnachweise sind abgelaufen – die fünf Jahre seit Erst- oder Auffrischungsschulung enden tagesgenau, der nächste Termin ist noch nicht gebucht.
  • Schulungsnachweise sind nicht validiert bzw. nicht prüfbar hinterlegt – Auftraggeber (Bekannter Versender, Reglementierter Beauftragter) verlangen einen online verifizierbaren Nachweis, vorhanden ist nur ein PDF.
  • Nicht alle erforderlichen Fortbildungen wurden absolviert – z. B. fehlt die Fortbildung 11.4.3 für den Sicherheitsbeauftragten oder die wiederkehrende Schulung 11.2.3.9 für Lager- und Versandpersonal.
  • Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP) sind abgelaufen – einzelne Personen mit Frachtzugang oder Zugriff auf Frachtdaten arbeiten formal ohne gültige Überprüfung nach § 7 LuftSiG.
  • Anlagen zum Luftsicherheitsprogramm sind nicht auf aktuellem Stand – Schulungsmatrix, ZÜP-Liste, Organigramm oder Plombenregister entsprechen nicht mehr dem gelebten Betrieb.
  • Falsche Schulung für Fahrer mit Ladeflächenzugang: Ein Kurierfahrer öffnet auf der Strecke den Laderaum, um Sendungen umzustapeln. Damit hat er Zugang zu identifizierbarer Luftfracht – Pflicht ist 11.2.3.9 (8 UE), nicht 11.2.7 (3 UE). Beim Audit wird das sofort beanstandet, Fahrer darf die Strecke bis zur Nachschulung nicht mehr fahren.
  • Transporteurerklärung fehlt für einen Auftraggeber oder ist drei Jahre alt. Folge: Der Reglementierte Beauftragte nimmt die Sendung nicht mehr als „sicher“ an, sie muss komplett neu kontrolliert werden – Mehrkosten und Lieferverzug.
  • Plombennummer steht nicht im Frachtbrief, sondern nur auf einem Klebezettel im Führerhaus. Bei Stichprobe rückwirkend nicht nachvollziehbar, welche Plombe an welcher Sendung war – Sicherheitsstatus bricht.
  • Subunternehmer wird kurzfristig eingesetzt, dessen Fahrer keine ZÜP und keine 11.2.7-Schulung hat. Verantwortung bleibt aber beim beauftragten Transporteur – im LBA-Audit wird dem Hauptunternehmen das Versäumnis zugerechnet.
  • EU-Zulassung 2027 wird unterschätzt: Wer 2026 noch keinen Sicherheitsprogramm-Entwurf, keine ZÜP-Anträge und keine LBA-Voranfrage gestartet hat, wird ab 2027 schlicht nicht mehr in der Union-Datenbank gelistet sein – und damit für RA und KC nicht mehr beauftragbar.

Kontakt 

Susann Lübbe

ASL Aviation Security Susann Lübbe

c/o IP-Management #8501
Ludwig-Erhard-Straße 18
20459 Hamburg

Tätigkeitssitz: Bayern (Neumarkt i. d. Opf.)

Telefon: +49 171 931 28 92

E-Mail: susann.luebbe@t-online.de

Die Postanschrift dient ausschließlich der Zustellung. Die operative Tätigkeit erfolgt aus Bayern.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf:

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