Luftsicherheit- Sichere Lieferkette Deutschland – NEWS EU
Hier erhalten Sie umfassende Informationen zur sicheren Lieferkette in Deutschland. Dieser Teil behandelt bewährte Verfahren, gesetzliche Anforderungen und Strategien zur Verbesserung der Sicherheit in der Lieferkette, um das Risiko von Sicherheitsvorfällen zu minimieren. Bei ASL Aviation Security Susann Lübbe lege ich großen Wert auf die Entwicklung und Implementierung effektiver Sicherheitsmaßnahmen, die den Anforderungen der Luftfahrtindustrie sowie der aktuellen Gesetzgebung entsprechen.

07.07.2026
✈️ EU-Zulassungspflicht für Transporteure –
Die neuen Sicherheitsprogramme sind verfügbar.
📢 Wichtige Änderungen in der sicheren Lieferkette ab 2027
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1255 vom 03.05.2024 wurden wesentliche Änderungen an der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 vorgenommen. Diese betreffen insbesondere Transporteure in der sicheren Lieferkette. Künftig gilt eine europaweit harmonisierte Zulassungspflicht für Transporteure, die schrittweise bis zum 01.01.2027 umgesetzt wird.
Was ändert sich konkret?
- EU-weite Transporteur-Zulassung: Transporteure benötigen künftig eine Zulassung nach Nummer 6.5 ff. des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998. Die bisherige nationale Zulassung nach § 9a LuftSiG wird durch dieses europäische System ersetzt.
- Übergangszeitraum bis 31.12.2026- Nationale Zulassungen werden rückwirkend bis zum 31.12.2026 befristet. Die neuen Muster der Sicherheitsprogramme stehen nun auf der Website des LBA bereit und müssen zeitnah (bis spätestens Ende diesen Jahres eingereicht werden).
- Veröffentlichung nur noch in der EU-Datenbank: Nach der Neuzulassung werden Transporteure ausschließlich in der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette veröffentlicht. Die nationale Liste auf der LBA-Homepage wird ab 01.01.2027 entfernt.
- Unternehmensbezogene statt standortbezogene Zulassung. Eine wesentliche Neuerung:
Die Zulassung wird künftig unternehmensbezogen erteilt – nicht mehr pro Betriebsstandort. Unternehmen mit mehreren Niederlassungen benötigen nur eine Zulassung, müssen jedoch eine klare Sicherheitsorganisation für alle Standorte nachweisen (insbesondere gemäß Nr. 6.5.1 ff. DVO (EU) 2015/1998).
⚠️ Was bedeutet das für Transporteure? Die neuen Anforderungen betreffen u. a.:
- Sicherheitsorganisation und Verantwortlichkeiten
- Cyber Sicherheit
- begrenzte Lagerung
- Sicherheitsprogramme und Dokumentation
- Schulung und Awareness der Mitarbeitenden
- Qualitätssicherung und Auditfähigkeit
- Unternehmensweite Sicherheitskultur
Empfehlung: Jetzt vorbereiten! Der Übergang zur EU-Zulassung wird viele Unternehmen organisatorisch stark fordern. Eine frühzeitige Vorbereitung reduziert Risiken, Verzögerungen und operative Störungen in der Lieferkette.
