Luftsicherheit- Sichere Lieferkette Deutschland – NEWS EU

Hier erhalten Sie umfassende Informationen zur sicheren Lieferkette in Deutschland. Dieser Teil behandelt bewährte Verfahren, gesetzliche Anforderungen und Strategien zur Verbesserung der Sicherheit in der Lieferkette, um das Risiko von Sicherheitsvorfällen zu minimieren. Bei ASL Aviation Security Susann Lübbe lege ich großen Wert auf die Entwicklung und Implementierung effektiver Sicherheitsmaßnahmen, die den Anforderungen der Luftfahrtindustrie sowie der aktuellen Gesetzgebung entsprechen.

10.08.2026
✈️ LBA-Vorgaben 2026: Wie Sicherheitskultur in die Fortbildung für Aufsichtspersonal (Nr. 11.2.4) und Sicherheitsbeauftragte (Nr. 11.2.5) integriert wird – Fristen, Wege, Checkliste.

Sicherheitskultur-Fortbildung 2027: 
Neue Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamts für Luftsicherheitsschulungen

 

Mit der Ausbilderinformation Nr. 05/2026 vom 10. August 2026 hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) klargestellt, wie das Thema Sicherheitskultur in die Fortbildung von Aufsichtspersonal nach Nr. 11.2.4 und Sicherheitsbeauftragten nach Nr. 11.2.5 einzubinden ist. Wer in der Luftsicherheitsschulung tätig ist, sollte diese Frist nicht verpassen: Spätestens 2027 müssen alle betroffenen Personen entsprechend fortgebildet sein.

Warum die Frist 2027 für die Luftsicherheitsschulung entscheidend ist:

Sicherheitskultur ist seit dem 31.12.2021 verpflichtender Bestandteil jeder Luftsicherheitsschulung – inklusive der Inhalte zu Insider-Bedrohungen und Radikalisierung. 2022 bestand bereits eine einmalige Fortbildungspflicht zu diesem Thema. Da Aufsichtspersonal jährlich und Sicherheitsbeauftragte alle fünf Jahre kompetenzbezogen fortgebildet werden müssen, ergibt sich daraus die aktuelle Frist bis spätestens 2027. Maßgeblich ist dabei stets das individuelle Datum des jeweiligen Fortbildungsnachweises zur Sicherheitskultur – nicht ein pauschales Unternehmensdatum.

Aufsichtspersonal nach Nr. 11.2.4: Sicherheitskultur wird in die reguläre Fortbildung integriert

Für Aufsichtspersonal nach Nr. 11.2.4 gilt ab sofort ein klarer Weg: Die Inhalte zur Sicherheitskultur werden direkt in die reguläre Fortbildung integriert. Der Mindestumfang von 7 Unterrichtseinheiten (UE) bleibt unverändert. Auf dem Fortbildungsnachweis muss „inkl. Sicherheitskultur" vermerkt sein. Wichtig: Ein Sicherheitskultur-Vermerk aus der Fortbildung einer anderen Personengruppe (z. B. Nr. 11.2.3.2) wird nicht anerkannt.

Sicherheitsbeauftragte nach Nr. 11.2.5: zwei Wege zur Fortbildung.

Weg 1 – Reguläre Fortbildung mit 10 UE: Auch für Sicherheitsbeauftragte nach Nr. 11.2.5 wird Sicherheitskultur in die reguläre Fortbildung integriert, weiterhin mit einem Mindestumfang von 10 UE. Bereits absolvierte Fortbildungen können anerkannt werden, sofern die Sicherheitskultur-Inhalte eindeutig bescheinigt oder in der Themenauflistung ersichtlich sind.

Weg 2 – Separate Fortbildung mit mindestens 2 UE (Frist: 31.12.2027): Wurde die reguläre 10-UE-Fortbildung bereits ohne Sicherheitskultur-Inhalte absolviert, ist bis zum 31.12.2027 eine separate Fortbildung mit mindestens 2 UE möglich. Voraussetzungen:

  • Durchführung nur durch für Nr. 11.2.5 zertifizierte Ausbilder:innen
  • Abschluss mit erfolgreicher Lernerfolgskontrolle
  • Präsenz- oder Online-Seminar zulässig, computergestützte Schulungsprogramme nicht.

Interne Sensibilisierung ersetzt die Fortbildungspflicht nicht. Ein häufiger Irrtum in der Praxis: Die jährliche interne Sensibilisierung zur Sicherheitskultur im Unternehmen erfüllt die Fortbildungspflicht nach Nr. 11.4.3 nicht. Beide Formate ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht gegenseitig.

Inhaltlicher Fokus der Sicherheitskultur-Fortbildung: Praxisbezug statt Theorie: Die Fortbildung soll keine Wiederholung der 2022er-Theorieinhalte sein, sondern zeigen, wie Sicherheitskultur im eigenen Betrieb konkret gelebt wird. Elemente aus dem Modul „SC" fließen in die regulären Fortbildungsthemen ein – etwa Corporate-Identity-Aspekte der Security in Rollenspielen zur Mitarbeitermotivation.

Checkliste: Was Luftsicherheitsunternehmen jetzt tun sollten

  1. Nachweise personenbezogen prüfen – individuelles Fortbildungsdatum je Person zur Sicherheitskultur ermitteln
  2. Bescheinigungen kontrollieren – „inkl. Sicherheitskultur" korrekt vermerkt?
  3. Fehlende Fortbildungen einplanen – Weg 2 (2 UE) bis 31.12.2027 nutzen, danach entfällt diese Option
  4. Betriebsbezug herstellen – Meldewege, Insider-Risiken, Fehlalarme und Vorbildfunktion der Führungsebene in den Fokus rücken

Hier die Termine für die Schulungen: https://aviation-security.org/schulungen/fortbildung-sicherheitskultur

 

07.07.2026
✈️ EU-Zulassungspflicht für Transporteure – 

📢 Jetzt noch handeln bevor die Zulassung endet. Wichtige Änderungen in der sicheren Lieferkette ab jetzt für 2027

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1255 vom 03.05.2024 wurden wesentliche Änderungen an der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 vorgenommen. Diese betreffen insbesondere Transporteure in der sicheren Lieferkette. Künftig gilt eine europaweit harmonisierte Zulassungspflicht für Transporteure, die schrittweise bis zum 01.01.2027 umgesetzt wird.

      Was ändert sich konkret?

  • EU-weite Transporteur-Zulassung: Transporteure benötigen künftig eine Zulassung nach Nummer 6.5 ff. des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998. Die bisherige nationale Zulassung nach § 9a LuftSiG wird durch dieses europäische System ersetzt.
  • Übergangszeitraum bis 31.12.2026- Nationale Zulassungen werden rückwirkend bis zum 31.12.2026 befristet. Die neuen Muster der Sicherheitsprogramme stehen nun auf der Website des LBA bereit und müssen zeitnah (bis spätestens Ende diesen Jahres eingereicht werden).
  • Veröffentlichung nur noch in der EU-Datenbank: Nach der Neuzulassung werden Transporteure ausschließlich in der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette veröffentlicht. Die nationale Liste auf der LBA-Homepage wird ab 01.01.2027 entfernt.
  • Unternehmensbezogene statt standortbezogene Zulassung. Eine wesentliche Neuerung:
    Die Zulassung wird künftig unternehmensbezogen erteilt – nicht mehr pro Betriebsstandort. Unternehmen mit mehreren Niederlassungen benötigen nur eine Zulassung, müssen jedoch eine klare Sicherheitsorganisation für alle Standorte nachweisen (insbesondere gemäß Nr. 6.5.1 ff. DVO (EU) 2015/1998).

⚠️ Was bedeutet das für Transporteure? Die neuen Anforderungen betreffen u. a.:

  • Sicherheitsorganisation und Verantwortlichkeiten
  • Cyber Sicherheit
  • begrenzte Lagerung
  • Sicherheitsprogramme und Dokumentation
  • Schulung und Awareness der Mitarbeitenden
  • Qualitätssicherung und Auditfähigkeit
  • Unternehmensweite Sicherheitskultur

Empfehlung: Jetzt vorbereiten! Der Übergang zur EU-Zulassung wird viele Unternehmen organisatorisch stark fordern. Eine frühzeitige Vorbereitung reduziert Risiken, Verzögerungen und operative Störungen in der Lieferkette.

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