Präsenz, Online, Web Based Training

Schulungen Luftsicherheit

Wir bieten Ihnen folgende Schulungen zur Luftsicherheit: Sicherheitsbeauftragte (11.2.5), Frachtpersonal (11.2.3.9), Fahrer (11.2.7) oder IT-Verantwortliche (Cyber Security Awareness 11.2.8) – jede Funktion in Ihrem Betrieb verlangt eine andere Schulung nach DVO (EU) 2015/1998. In der Praxis scheitern LBA-Audits selten am fehlenden Wissen, sondern an abgelaufenen Schulungsbescheinigungen / Zuverlässigkeitsüberprüfungen oder Schulungsbescheinigungen ohne Online-Validierung. 

Ich berate und vermittle Ihnen und  Ihrem Personal funktionsbezogene, dokumentierte und nach LuftSiSchulVO und prüfbarer Schulungen mit Schulungsbescheinigung. So stellen Sie sicher, dass Ihre Luftfracht-Sicherheit jederzeit den Standards der Verordnungen und des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) und den Verordnungen entspricht.

Achtung! Seit 10.08.2026 müssen 2 UE Sicherheitskultur bei der Fortbildung Sicherheitsbeauftragte mit geschult werden. Sind Sie sich unsicher, ob Sie dies erfüllen, so kontaktieren Sie mich gerne und ich prüfe es für Sie.
Wir  bieten Ihnen diese 2 UE kompakt und online für Sie an. Die Termine für diese 2 UE zur Sicherheitskultur und die anderen Schulungsbuchungen können Sie über folgenden Link vornehmen.

Schulungen für die sichere Lieferkette in Verbindung mit jeweiliger Rollenfunktion im Überblick.

Schulungen im Überblick

Hier sind kurz und knapp die relevanten Schulungen für Sie im Überblick.  

Die verschiedenen Schulungen ausführlicher beschrieben.

Die Fortbildungspflicht gemäß LuftSiSchulVO erfordert regelmäßige Fortbildungen. Die Schulungen sind teils als Präsenzveranstaltung, Blended Learning oder Web-Based Training (WBT) verfügbar. Dies entscheiden nicht wir, sondern nach Vorgaben der Behörden. Im nächsten Abschnitt sind noch einmal die relevantesten Schulungen in der sicheren Lieferkette beschrieben.

Luftfracht
Sicherheitsbeauftrager

Grundschulung nach 11.2.5 für Sicherheitsbeauftragte: 4 Tage- Onlineseminar + 1 Tag in Präsenz oder 5 Tage in Präsenz in Frankfurt oder München. 

Oder 5 Tage in Präsenz in Nürnberg, München oder Frankfurt.

Für wen ist diese Schulung? Die Schulung nach Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998 richtet sich an Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht.

Kernaufgaben des Sicherheitsbeauftragten

Der/die Luftsicherheitsbeauftragte trägt insbesondere die Verantwortung für:

  • Entwicklung, Aktualisierung und Übermittlung des Sicherheitsprogramms.
  • Überwachung der Durchführung und Einhaltung aller Sicherheitsverfahren sowie Behebung von Mängeln.
  • Überprüfung, Bewertung und Weiterentwicklung bestehender Sicherheitsmaßnahmen
  • Überwachung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Schulungen gemäß Sicherheitsprogramm.
  • Sicherstellung, dass alle betroffenen Personen die Sicherheitsbestimmungen kennen.

Der Sicherheitsbeauftragte ist in Belangen der Luftsicherheit weisungsbefugt. Diese Schulung vermittelt das erforderliche Fachwissen zur Erstellung, Pflege und Überwachung von Sicherheitsprogrammen gemäß den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Teilnehmende erwerben die Kompetenz, regulatorische Anforderungen systematisch umzusetzen und ihre Organisation auf behördliche Audits vorzubereiten. Er/ Sie braucht demnach mind. die folgenden 3 Schulungen:

1. Grundschulung 11.2.5

Bevor Sie die wichtige Aufgabe des Luftfracht-Sicherheitsbeauftragten wahrnehmen können, benötigen Sie die Grundschulung nach Nr. 11.2.5 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998.

2. Fortbildung 11.4.3 (Präsenz)

Nach spätestens 5 Jahren oder bei Nichtanwendung Ihrer Kompetenzen benötigen Sie eine Fortbildung nach Nr. 11.4.3 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998.

3. Fortbildung Sicherheitskultur (online, 2 UE, diese ist ab diesem Jahr Pflicht, wenn es nicht vorher schon geschult wurde).

4. Schulung nach 11.2.3.9, (WBT oder nach Wunsch in Präsenz), wenn er/ sie in der Regel auch Sicherheitskontrollen bei Luftfracht/ Luftpost durchführt.

Weitere relevante Schulungen:

Sicherheitskontrollen bei Luftfracht/ Luftpost 11.2.3.9

Web Based Training oder auf Wunsch in Präsenz: 

Für wen ist diese Schulung? Die Schulung nach Kapitel 11.2.3.9 ist verpflichtend für Personal, das Sicherheitskontrollen bei identifizierbarer Luftfracht durchführt – gemäß Ziffer 6.4.2.1 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit der Person darauf abzielt, Maßnahmen im Rahmen der Luftsicherheit durchzuführen.

Wer führt Sicherheitskontrollen durch? (Beispiele)

  • Prüfung bei Annahme, ob die Sendung von einem RegB, BV oder einem unbekannten Absender stammt.
  • Feststellung der Identität der Person, die eine Sendung übergibt.
  • Prüfung, ob ein Sicherheitsstatus bei Übernahme vom RegB vergeben wurde.
  • Vergabe des Sicherheitsstatus in der Begleitdokumentation nach erfolgter Kontrolle.
  • Entscheidung über ZÜP-Ergebnis und Schulungsnachweis des einzusetzenden Personals.
  • Einholung und Prüfung der Transporteurserklärung.
  • Vergabe von Zugangsberechtigungen (Schlüssel, Chipkarten, Transponder) zu Sicherheitsbereichen.
  • Manipulationssicheres Verpacken, Versiegeln oder Verplomben von Sendungen.
  • Verschluss von Fahrzeugen mit nummerierter Plombe oder Siegel.
  • Erstmalige Auswahl oder Identifikation von Sendungen als Luftfracht.
  • Schutz von Sendungen bei fehlenden baulichen/organisatorischen Maßnahmen.
  • Begleitung nicht zuverlässigkeitsüberprüfter oder ungeschulter Personen.
  • Kontrolle des Zugangs zu Sendungen während der Beförderung (Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit).

Weitere relevante Schulungen:

11.2.7- allgemeines Sicherheitsbewusstsein

Die Schulung nach Kapitel 11.2.7 der DVO (EU) 2015/1998 vermittelt das allgemeine Sicherheitsbewusstsein für Personen, die in den sicheren Lieferketten der Luftfracht tätig sind. Sie richtet sich exklusiv an Fahrpersonal von Transporteuren ohne Zugang zu sicherheitskontrollierter Luftfracht. Die Inhalte der Schulung richten sich nach den Vorgaben des modularen Schulungssystems, hier Verbundmodul 3 und 5. Die Schulung schafft die Grundlage für das Verständnis von Sicherheitsrisiken und das richtige Verhalten im Arbeitsalltag.

11.2.8- Cyber-Security Awareness

Für wen ist diese Schulung?  

Schulung von Personen mit Rollen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit Cyberbedrohungen. 

Die Cyber-Security Awareness Schulung nach Nr. 11.2.8 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 richtet sich an alle Personengruppen mit Einfluss auf kritische IT-Systeme und Daten. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wer sie bei Ihnen benötigt.

Schulung 11.2.3.10- Bordvorräte/ Flughafenanlieferung

Bordvorräte/ Flughafenanlieferungen.

Die Schulung nach Kapitel 11.2.3.10 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 richtet sich an Personen, die bei identifizierbaren Bordvorräten oder Flughafenlieferungen Sicherheitskontrollen durchführen 

– sofern ihre Tätigkeit auf Maßnahmen im Rahmen der Luftsicherheit abzielt. Dazu gehören auch Entscheidungen, die den Sicherheitsstatus von Bordvorräten betreffen.

Luftsicherheit & Betriebliche Gesundheitsförderung zur Stärkung der Sicherheitskultur

Gerne unterstütze ich Sie

Ich freue mich, Sie darin zu unterstützen, auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Sicherheitslösungen zu entwickeln, die sowohl innerbetriebliche, gesetzliche und luftfrachtrelevante Anforderungen erfüllen. 

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