Schulungen 
Luftsicherheit 

Als einer der Beteiligten innerhalb der sicheren Lieferkette sind Sie verpflichtet, eine sichere Lieferkette nach den Vorgaben der VO (EG) 300/2008 und der DVO (EU) 2015/1998 nachzuweisen. Dies beinhaltet zudem auch kontinuierlich den Komnpetenzerhalt Ihres, mit luftfrachtrelevanten Tätigkeiten betrauten, Personals aufrechtzuerhalten und sicher zu stellen. Ich unterstütze Sie in Kooperation gerne bei Planung und Auswahl der, für die relevanten Bereiche benötigten, Schulungen. 

Sicherheitsbeauftragte (11.2.5), Frachtpersonal (11.2.3.9), Fahrer (11.2.7) oder IT-Verantwortliche (11.2.8) – jede Funktion in Ihrem Betrieb verlangt eine andere Schulung nach DVO (EU) 2015/1998. In der Praxis scheitern LBA-Audits selten am fehlenden Wissen, sondern an abgelaufenen Schulungsbescheinigungen / Zuverlässigkeitsüberprüfungen oder Schulungsbescheinigungen ohne Online-Validierung. 

Ich berate und vermittle Ihnen und  Ihrem Personal funktionsbezogene, dokumentierte und nach LuftSiSchulVO und prüfbarer Schulungen mit Schulungsbescheinigung. So stellen wir sicher, dass Ihre Luftfracht-Sicherheit jederzeit den Standards der Verordnungen und des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) und den Verordnungen entspricht.

Schulungsangebot zu Luftfrachtsicherheit

Kompetenz verbindet. 
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

Die angebotenen Luftsicherheitsschulungen vermitteln alle relevanten Kenntnisse gemäß  DVO (EU) 2015/1998 und den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes. Ob Schulungen gemäß Ziffer 11.2.2, 11.2.7, 11.2.3.9, 11.2.3.10, 11.2.5 oder 11.2.7 – alle Schulungen sind praxisnah, verständlich und auf dem neuesten Stand. Zudem sind die Schulungen, je nach individueller Bestimmung, auch als Web Based Training, Live-Web-Seminar und in Präsenz erhältlich. Auch finden Sie hier unter anderem Schulungen zur Cybersicherheit und Sensiblisierungsschulungen zur Sicherheitskultur vor.

Web Based Training 

Live-Web-Semiar

Präsenz Seminar

Alle Schulungsmodule

Die Fortbildungspflicht gemäß LuftSiSchulVO erfordert regelmäßige Fortbildung. Die Schulungen sind als Präsenzveranstaltung, Blended Learning oder Web-Based Training (WBT) verfügbar.

11.2.5: Für wen ist diese Schulung? Die Schulung nach Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998 richtet sich an Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht.

Kernaufgaben des Sicherheitsbeauftragten

Der/die Luftsicherheitsbeauftragte trägt insbesondere die Verantwortung für:

• Entwicklung, Aktualisierung und Übermittlung des Sicherheitsprogramms zur LBA-Genehmigung

• Überwachung der Durchführung und Einhaltung aller Sicherheitsverfahren sowie Behebung von Mängeln

• Überprüfung, Bewertung und Weiterentwicklung bestehender Sicherheitsmaßnahmen

• Überwachung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Schulungen gemäß Sicherheitsprogramm

• Sicherstellung, dass alle betroffenen Personen die Sicherheitsbestimmungen kennen

Der Sicherheitsbeauftragte ist in Belangen der Luftsicherheit weisungsbefugt. Diese Schulung vermittelt das erforderliche Fachwissen zur Erstellung, Pflege und Überwachung von Sicherheitsprogrammen gemäß den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Teilnehmende erwerben die Kompetenz, regulatorische Anforderungen systematisch umzusetzen und ihre Organisation auf behördliche Audits vorzubereiten. 

 

11.4.3: Für wen ist diese Fortbildung? Die Fortbildung nach Kapitel 11.4.3 der DVO (EU) 2015/1998 ist für Luftsicherheitsbeauftragte verpflichtend und dient der regelmäßigen Aktualisierung des Fachwissens. Sie stellt sicher, dass Sicherheitsbeauftragte über aktuelle regulatorische Entwicklungen, geänderte Bedrohungslagen und neue Verfahrensanforderungen informiert bleiben. Die Fortbildung ist gemäß LuftSiSchulVO in festgelegten Intervallen zu absolvieren und wird vom LBA als Nachweis der fortlaufenden Qualifikation anerkannt.

 

11.2.3.9: Für wen ist diese Schulung? Die Schulung nach Kapitel 11.2.3.9 ist verpflichtend für Personal, das Sicherheitskontrollen bei identifizierbarer Luftfracht durchführt – gemäß Ziffer 6.4.2.1 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit der Person darauf abzielt, Maßnahmen im Rahmen der Luftsicherheit durchzuführen.

Wer führt Sicherheitskontrollen durch? (Beispiele)

Bei Akteuren der sicheren Lieferkette zählen u.a. folgende Tätigkeiten als Sicherheitskontrollen:

• Prüfung bei Annahme, ob die Sendung von einem RegB, BV oder einem unbekannten Absender stammt

• Feststellung der Identität der Person, die eine Sendung übergibt

• Prüfung, ob ein Sicherheitsstatus bei Übernahme vom RegB vergeben wurde

• Vergabe des Sicherheitsstatus in der Begleitdokumentation nach erfolgter Kontrolle

• Entscheidung über ZÜP-Ergebnis und Schulungsnachweis des einzusetzenden Personals

• Einholung und Prüfung der Transporteurserklärung

• Vergabe von Zugangsberechtigungen (Schlüssel, Chipkarten, Transponder) zu Sicherheitsbereichen

• Manipulationssicheres Verpacken, Versiegeln oder Verplomben von Sendungen

• Verschluss von Fahrzeugen mit nummerierter Plombe oder Siegel

• Erstmalige Auswahl oder Identifikation von Sendungen als Luftfracht

• Schutz von Sendungen bei fehlenden baulichen/organisatorischen Maßnahmen

• Begleitung nicht zuverlässigkeitsüberprüfter oder ungeschulter Personen

• Kontrolle des Zugangs zu Sendungen während der Beförderung (Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit).

 

11.2.7: Für wen ist diese Schulung? Die Schulung nach Kapitel 11.2.7 der DVO (EU) 2015/1998 vermittelt das allgemeine Sicherheitsbewusstsein für Personen, die in den sicheren Lieferketten der Luftfracht tätig sind. Sie richtet sich exklusiv an Fahrpersonal von Transporteuren ohne Zugang zu sicherheitskontrollierter Luftfracht. Die Inhalte der Schulung richten sich nach den Vorgaben des modularen Schulungssystems, hier Verbundmodul 3 und 5. Die Schulung schafft die Grundlage für das Verständnis von Sicherheitsrisiken und das richtige Verhalten im Arbeitsalltag.

 

11.2.8: Für wen ist diese Schulung?  Schulung von Personen mit Rollen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit Cyberbedrohungen. Die Cyber-Security Awareness Schulung nach Kapitel 11.2.8 richtet sich an alle Personengruppen mit Einfluss auf kritische IT-Systeme und Daten. Erhältlich in 3 Ausführungen.

 

Sensibilisierung zur Sicherheitskultur – wirtschaftliche Pflicht oder strategischer Schutz? Für viele Unternehmen ist die behördliche Zulassung in der Luftsicherheit vor allem eines: ein notwendiges Mittel, um Luftfracht versenden zu dürfen. Schulungen, Audits und Vorgaben werden erfüllt, weil sie erfüllt werden müssen – nicht, weil Sicherheit als eigener Wert verstanden wird. Aus psychologischer Sicht ist dieses Verhalten nachvollziehbar: Organisationen unter wirtschaftlichem Druck reduzieren Sicherheit unbewusst auf Kostenfaktoren, Bürokratie und formale Pflichterfüllung. Risiken, die nicht unmittelbar eintreten, werden ausgeblendet. Verantwortung wird an Vorschriften, Technik oder Behörden delegiert.  Die Folge ist eine formale Sicherheitskultur ohne innere Verankerung. Dabei liegt genau hier eine erhebliche Verschwendung von Ressourcen: Zeit, Schulungsaufwand und Geld fließen in Maßnahmen, die ihr eigentliches Ziel verfehlen – den Schutz des Unternehmens selbst.

Kontakt 

Susann Lübbe

ASL Aviation Security Susann Lübbe

c/o IP-Management #8501
Ludwig-Erhard-Straße 18
20459 Hamburg

Tätigkeitssitz: Bayern (Neumarkt i. d. Opf.)

Telefon: +49 171 931 28 92

E-Mail: susann.luebbe@t-online.de

Die Postanschrift dient ausschließlich der Zustellung. Die operative Tätigkeit erfolgt aus Bayern.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf:

* Kennzeichnet erforderliche Felder
Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.
Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.