Cyber-Sicherheit für Transporteure: Neues DVO 2024/1255

Neu für Transporteure DVO (EU) 2024/1255

Cyber-Sicherheit für Transporteure

Was bisher nur für reglementierte Beauftragte und bekannte Versender galt, betrifft jetzt auch Sie: Transporteure müssen künftig ein eigenes Cyber-Sicherheitsprogramm erstellen – und ihr Personal entsprechend schulen lassen.

Was sich für Transporteure ändert

Bislang betraf die Cyber-Sicherheitspflicht nur einen Teil der sicheren Lieferkette. Das ändert sich jetzt spürbar.

Bisher: Ein Cyber-Sicherheitsprogramm war nur für RegB und bekannte Versender verpflichtend. Transporteure waren von dieser Anforderung ausgenommen.

Jetzt: Mit der Neuzulassung wird das Cyber-Sicherheitsprogramm auch für Transporteure zum verpflichtenden Bestandteil des Sicherheitsprogramms – inklusive Schulungsnachweis für das Personal.


Frist: Mit der Neuzulassung wird das Cyber-Sicherheitsprogramm auch für Transporteure zum verpflichtenden Bestandteil des Sicherheitsprogramms – inklusive Schulungsnachweis für das Personal.

Bestandteile. Was in ein Cyber-Sicherheitsprogramm gehört.

Die Grundsätze zu §§ 9 und 9a LuftSiG geben acht Kernbausteine vor, die im Programm dokumentiert und im Betrieb gelebt werden müssen:

  1. Ansprechperson Cybersicherheit- Benennung einer verantwortlichen Person, ggf. identisch mit dem/der Sicherheitsbeauftragten.
  2. Registrierung im BSI-Portal (MIP)- Meldeweg für Cybervorfälle, Tageslageberichte und Warnungen des BSI.
  3. KIKS-Register- Ermittlung und Dokumentation aller kritischen informations- und kommunikationstechnischen Systeme und Daten.
  4. Risikobeurteilung- Gefährdungen je KIKS identifizieren, nach Eintrittshäufigkeit und Schadenshöhe bewerten.
  5. Risikobehandlung- Schutzmaßnahmen für inakzeptable Risiken festlegen, verantwortliche Person und Frist benennen.
  6. Cybersicherheitsreaktionsplan- Erkennung, Reaktion und Bewältigung im Falle eines Cyberangriffs auf KIKS.
  7. Zuverlässigkeit & Eignung- Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG für Personal mit KIKS-Zugriff.
  8. Schulungskonzept- Cyber-Security-Awareness für alle Personengruppen mit KIKS-Bezug, mit Nachweisführung.

Schulungspflicht

Wer geschult werden muss – und wie tief

Die Einteilung erfolgt nicht nach Funktion, sondern danach, welchen Zugriff eine Person auf die identifizierten KIKS hat.

Gruppe a) / I

ohne KIKS-Zugriff

Personal ohne eigenen IT-Arbeitsplatz, das dennoch Auffälligkeiten bemerken kann.

  • Phishing & Social Engineering erkennen
  • Clean-Desk-Prinzip, Passwortsicherheit
  • Verhalten bei Sicherheitsvorfall

Gruppe b) / II

KIKS-Nutzer

Disponenten, Sicherheitsbeauftragte, Bürokräfte mit aktivem KIKS-Zugriff.

  • Vertiefte Awareness der Gruppe a)
  • Sicherer Umgang mit Zugangsdaten
  • Schulung der genutzten Fachanwendungen

Gruppe c) / III

Administratoren

IT-Verantwortliche bzw. externe Dienstleister mit Adminrechten an KIKS.

  • Rollen- und Rechtekonzepte
  • Sichere Konfiguration von Systemen
  • Erstreaktion bei Sicherheitsvorfall

So begleite ich Sie durch die Neuzulassung

Cyber-Sicherheitsprogramm

Vollständige Erstellung nach dem aktuellen LBA-Muster, zugeschnitten auf Ihren Betrieb.

Transporteur-Sicherheitsprogramm

Ausarbeitung des umfangreicheren Sicherheitsprogramms inkl. aller erforderlichen Anlagen.

Schulungen / Schulungsberatung

Vermittlung von Cyber-Security-Awareness-Schulungen für alle drei Personengruppen inkl. Nachweisdokumentation.

LBA-Prüfung / 
Vorbereitung

Begleitung bei Antragstellung, Kommunikation mit dem LBA und Vorbereitung auf die behördliche Prüfung.

Häufige Fragen

Cyber-Sicherheitsprogramm für Transporteure: FAQ


Müssen Transporteure jetzt ein Cyber-Sicherheitsprogramm erstellen? Ja. Mit der Neuzulassung nach der DVO (EU) 2024/1255 wird das Cyber-Sicherheitsprogramm auch für Transporteure nach § 9a LuftSiG verpflichtender Bestandteil des Sicherheitsprogramms.

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Bis wann muss die Neuzulassung als Transporteur erfolgen? Bestehende Zulassungen werden 2026 rückwirkend bis 31.12.2026 befristet. Neuanträge sind ab Q3 2026 möglich, ab 2027 zählt nur noch die Listung in der Unionsdatenbank KSDA2.

?

Was gehört in ein Cyber-Sicherheitsprogramm für Transporteure? Ansprechperson Cybersicherheit, BSI-Portal-Registrierung, KIKS-Register, Risikobeurteilung und -behandlung, Cybersicherheitsreaktionsplan sowie ein Schulungskonzept.

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Welche Schulungen benötigt mein Personal? Je nach KIKS-Zugriff eine Cyber-Security-Awareness-Schulung der Gruppe a/I, b/II oder c/III – inklusive Nachweisdokumentation.

Luftsicherheit & Betriebliche Gesundheitsförderung zur Stärkung der Sicherheitskultur

Gerne unterstütze ich Sie

Ich freue mich, Sie darin zu unterstützen, auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Sicherheitslösungen zu entwickeln, die sowohl innerbetriebliche, gesetzliche und luftfrachtrelevante Anforderungen erfüllen. 

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