
Neben den Bekannten Versendern und Reglementierten Beauftragten müssen nun auch Transporteure ein Cyber Sicherheitsprogramm und Cyber Sicherheit Schulungen absolvieren.
Cyber-Sicherheit - Cyber-Security-Awareness-Schulung nach Nr. 11.2.8 und
Cyber Sicherheitsprogramm
Cyber Sicherheit: Pflichtschulung nach Nr. 11.2.8 und Cyber Sicherheitsprogramm- haben Sie Fragen zu Schulungen, dann melden Sie sich gerne bei mir.
Was sich speziell für Transporteure ändert
Bislang betraf die Cyber-Sicherheitspflicht nur einen Teil der sicheren Lieferkette. Das ändert sich jetzt spürbar.
Bisher: Ein Cyber-Sicherheitsprogramm war nur für RegB und bekannte Versender verpflichtend. Transporteure waren von dieser Anforderung ausgenommen.
Jetzt: Mit der Neuzulassung wird das Cyber-Sicherheitsprogramm auch für Transporteure zum verpflichtenden Bestandteil des Sicherheitsprogramms – inklusive Schulungsnachweis für das Personal.
Bestandteile. Was in ein Cyber-Sicherheitsprogramm gehört. Die Grundsätze zu §§ 9 und 9a LuftSiG geben acht Kernbausteine vor, die im Programm dokumentiert und im Betrieb gelebt werden müssen:
- Ansprechperson Cybersicherheit- Benennung einer verantwortlichen Person, ggf. identisch mit dem/der Sicherheitsbeauftragten.
- Registrierung im BSI-Portal (MIP)- Meldeweg für Cybervorfälle, Tageslageberichte und Warnungen des BSI.
- KIKS-Register- Ermittlung und Dokumentation aller kritischen informations- und kommunikationstechnischen Systeme und Daten.
- Risikobeurteilung- Gefährdungen je KIKS identifizieren, nach Eintrittshäufigkeit und Schadenshöhe bewerten.
- Risikobehandlung- Schutzmaßnahmen für inakzeptable Risiken festlegen, verantwortliche Person und Frist benennen.
- Cybersicherheitsreaktionsplan- Erkennung, Reaktion und Bewältigung im Falle eines Cyberangriffs auf KIKS.
- Zuverlässigkeit & Eignung- Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG für Personal mit KIKS-Zugriff.
- Schulungskonzept- Cyber-Security-Awareness für alle Personengruppen mit KIKS-Bezug, mit Nachweisführung.
Cyber-Security-Awareness-Schulung nach Nr. 11.2.8- Pflichtschulung · 2 UE à 45 Min. · Web Based Training
Zulassungsrelevant- Ohne diesen Nachweis keine LBA-Zulassung als Reglementierter Beauftragter, Bekannter Versender, Reglementierter Lieferant oder Transporteur. Erfüllt DVO (EU) 2015/1998 i.d.F. 2019/1583 sowie die BMV-Grundsätze vollständig. Eine Schulung reicht.
Nr. 11.2.8.2 fordert 2 UE à 45 Minuten – mehr nicht. Eine Stufung nach Personengruppen gibt es nicht.
Anforderungen erfüllt: DVO (EU) 2015/1998 i. d. F. 2019/1583 · LuftSiSchulV · Inhalte nach BSI-Leitfaden Cyber-Luftsicherheit.
Ablauf
- 2 UE
- WBT, sofort startklar
- Zertifikat online validierbar
- Gültigkeit: 5 Jahre
- Zeit/- und Ortsunabhängig.
Inhalte
- Sicheres Verhalten im Internet
- Phishing erkennen
- Social Engineering
- Passwörter & mobile Geräte
- Verhalten bei Vorfällen
- Bezug zu KIKS
Wer muss geschult werden?
Alle Mitarbeitenden, die Cyberangriffe auf kritische IT-/Kommunikationssysteme (KIKS) erkennen oder beobachten könnten – u. a. bei Reglementierten Beauftragten, Bekannten Versendern, Lieferanten und Transporteuren.
Häufige Fragen
Cyber-Sicherheitsprogramm für Transporteure: FAQ
Müssen Transporteure jetzt ein Cyber-Sicherheitsprogramm erstellen? Ja. Mit der Neuzulassung nach der DVO (EU) 2024/1255 wird das Cyber-Sicherheitsprogramm auch für Transporteure nach § 9a LuftSiG verpflichtender Bestandteil des Sicherheitsprogramms.
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Bis wann muss die Neuzulassung als Transporteur erfolgen? Bestehende Zulassungen werden 2026 rückwirkend bis 31.12.2026 befristet. Neuanträge sind ab Q3 2026 möglich, ab 2027 zählt nur noch die Listung in der Unionsdatenbank KSDA2.
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Was gehört in ein Cyber-Sicherheitsprogramm für Transporteure? Ansprechperson Cybersicherheit, BSI-Portal-Registrierung, KIKS-Register, Risikobeurteilung und -behandlung, Cybersicherheitsreaktionsplan sowie ein Schulungskonzept.
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Welche Schulungen benötigt mein Personal? Je nach KIKS-Zugriff eine Cyber-Security-Awareness-Schulung der Gruppe a/I, b/II oder c/III – inklusive Nachweisdokumentation.
4 Schritte bis zur EU-Zulassung- ich helfe Ihnen.
01
Cyber-Sicherheitsprogramm-
Erstellung nach dem aktuellen LBA-Muster, zugeschnitten auf Ihren Betrieb.
02
Transporteur-Sicherheitsprogramm-
Erstellung des umfangreicheren Sicherheitsprogramms inkl. aller erforderlichen Anlagen.
03
Schulungen / Schulungsberatung-
Beratung/ Vermittlung von Cyber-Security-Awareness-Schulungen für alle drei Personengruppen inkl. Nachweisdokumentation.
04
LBA-Prüfung /
Vorbereitung-
bei Antragstellung, Kommunikation mit dem LBA und Vorbereitung auf die behördliche Prüfung.
Luftsicherheit & Betriebliche Gesundheitsförderung zur Stärkung der Sicherheitskultur
Gerne unterstütze ich Sie
Ich freue mich, Sie darin zu unterstützen, auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Sicherheitslösungen zu entwickeln, die sowohl innerbetriebliche, gesetzliche und luftfrachtrelevante Anforderungen erfüllen.
