Bundesweite Beratung von 
Reglementierten Beauftragten

Ich biete Ihnen bundesweite Beratung und bayernweite Begleitung bei Zulassungen und  Änderungen im Tätigkeitsbereich des reglementierten Beauftragten (RegB). Als RegB sind Sie verpflichtet, eine sichere Lieferkette nach den Vorgaben der VO (EG) 300/2008 und der DVO (EU) 2015/1998 nachzuweisen. Ich unterstütze bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

Die Beratung umfasst:

  • Vorbereitung und Begleitung von Zertifizierungen
  • Erstellung von Sicherheitskonzepten/- und Programmen

So stellen wir sicher, dass Ihre Luftfracht-Sicherheit jederzeit den Standards der Verordnungen und des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) und den Verordnungen entspricht.

Die Bedeutung des Reglementierten Beauftragten innerhalb der Sicheren Lieferkette

Was macht ein RegB?

Die Bedeutung der Reglementierten Beauftragten in der sicheren Lieferkette: 

Die Schlüsselrolle der reglementierten Beauftragten versteht sich als ein Bindeglied der Beteiligten in der sicheren Lieferkette Deutschlands. Reglementierte Beauftragte sind ein zentraler Baustein der sicheren Lieferkette in Deutschland. 

Sie haben die besondere Aufgabe, sowohl Transporteure als auch andere reglementierte Beauftragte zu beauftragen, die die Luftfracht, vor allem von bekannten Versendern, transportieren. Dabei spielen sie eine entscheidende Rolle, weil sie den Sicherheitsstatus der einzelnen Frachtsendungen festlegen dürfen, was eine einzigartige Befugnis ist. 

Desweiteren haben regB´s die besondere Befugnis, Kontrollen selbst durchführen zu dürfen (z.B. durch Röntgen, EDD, ETD, VCS). Wir begleiten Sie bei allen anstehenden Änderungen, Zulassungen und bei der Erstellung sowie Ausarbeitung ihrer Sicherheitskonzepte.

Benötigen Sie noch spezifische Schulungen für Mitarbeiter, die mit luftfrachtrelevanten Tätigkeiten betraut sind? Zum Beispiel die Luftsicherheits-Schulung für Sicherheitspersonal nach Nr. 11.2.3.9 oder für Ihre Sicherheitsbeauftragten die Schulung nach Nr. 11.2.5? Auf dem Link gelangen Sie zu zertifizierten und vom LBA zugelassenen Anbietern dieser relevanten Schulungen.

Zulassung zum Reglementierten Beauftragten (regB)

 

Im Rahmen der „sicheren Lieferkette“ gemäß Durchführungsverordnung DVO (EU) Nr. 2015/1998 trägt der Reglementierte Beauftragte wesentlich zum Schutze der Luftfracht/- oder Post innerhalb der sicheren Lieferkette Deutschlands bei. Durch diese spezielle Zulassung zum RegB und Beteiligten der Sicheren Lieferkette Deutschland ist nun dieser Akteur berechtigt, einen Sicherheitsstaturs zur Luftfracht/- Post zu vergeben und Kontrollen an der Sendung selbst durchzuführen.

Wie läuft nun in der Regel eine Zulassung zum Reglementierten Beauftragten ab?

  1. Interne Überprüfung, Anpassung und Dokumentation aller internen Prozesse in Relevanz zur Luftfrachtsicherheit.
  2. Erstellung eines Sicherheitsprogramms.
  3. Dokumentenvorbereitung (Anlagen zum SP) und Erstellung eines Cyber-Sicherheitsprogramms.
  4. Auswahl und Benennung eines Sicherheitsbeauftragten (dieser muss die Schulung 11.2.5 nach Anhang der DVO (EU) 2015/1998 absolvieren und zuverlässigkeitsüberprüft werden, sollte Ihr Sicherheitsbeauftragter mit luftfrachtrelevanten Tätigkeiten betraut werden, so muss dieser zusätzlich die Schulung 11.2.3.9 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 absolvieren.
  5. Schulung von Personal, welches mit luftfrachtrelevanten Tätigkeiten betraut wird und Kontrollen und Zugriff auf die sichere Luftfracht erhält und den Sicherheitsstatus vergibt muss nach Kap. 11.2.3.9 der DVO (EU) Nr. 2015/1998 geschult werden. Zur Schulungsanmeldung ist seitens des Schulungsunternehmens eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nötig.
  6. Es erfolgt eine offizielle Antragstellung beim LBA. Mit der Bestätigung des Antragseingangs erhalten Sie das berechtigte Interesse, um Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Ihre Mitarbeiter zu beantragen und diese dann zur Schulung anmelden zu können.
  7. In der Regel bestätigt das LBA den Antragseingang und fordert Sie auf, alle relevanten Unterlagen zeitnah einzureichen.
  8. Nach Einreichung aller relevanten Unterlagen prüft das LBA, ob das Sicherheitsprogramm alle Vorgaben samt Anlagen alle qualitativen und gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Anschließend erfolgt seitens des LBA ein Sicherheitsaudit vor Ort
  9. Ggf. müssen nach diesem Luftfrachtprozesse zur Qualitätssicherung erneut angepasst und eingereicht werden, bevor eine Zulassung zum Reglementierten Beauftragten erfolgen kann. Die Zulassung zum Reglementierten Beauftragten hat dann eine Gültigkeit von 5 Jahren. 

Zeitaufwand: 

Der gesamte Zulassungsprozess dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Es ist also sinnvoll, hiermit rechtzeitig zu beginnen, wenn Sie sich zum Reglementierten Beauftragten zulassen lassen möchten. Lassen Sie uns gerne diesen Prozess gemeinsam abstimmen, da sowohl seitens des Luftfahrt-Bundesamtes und der Bearbeitung Ihrer Seits einige Schritte in korrekter Abfolge laufen müssen, um ein reibungsloses Zulassungsverfahren für alle, im Prozess beteiligten Personen, zu ermöglichen.


Angebot einfordern:

Schreiben Sie mir gerne für Ihre Individuelle Angebotserstellung (je nach Stand und Leistung variieren hier die Kosten). Bitte beschreiben hierbei Sie kurz, in welchem Prozessschritt Sie sich derzeit befinden und/ ob schon einmal eine Zulassung zum Reglementierten Beauftragten bestand.

Kontakt 

Susann Lübbe

ASL Aviation Security Susann Lübbe

c/o IP-Management #8501
Ludwig-Erhard-Straße 18
20459 Hamburg

Tätigkeitssitz: Bayern (Neumarkt i. d. Opf.)

Telefon: +49 171 931 28 92

E-Mail: susann.luebbe@t-online.de

Die Postanschrift dient ausschließlich der Zustellung. Die operative Tätigkeit erfolgt aus Bayern.

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