Unterstützung, Beratung und Begleitung von Transporteuren im Zulassungsprozess
Ich biete Ihnen Beratung und Begleitung in Bayern bei Zulassungen und Änderungen innerhalb Ihres Tätigkeitsbereich in der sicheren Lieferkette Deutschlands als zugelassener Transporteur. Als Transporteur (Tz) sind Sie verpflichtet, eine sichere Lieferkette nach den Vorgaben der VO (EG) 300/2008 und der DVO (EU) 2015/1998 nachzuweisen. Ich unterstütze bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
Die Beratung umfasst:
- Vorbereitung und Begleitung von Zertifizierungen
- Erstellung von Sicherheitskonzepten/- und Programmen
So stellen wir sicher, dass Ihre Luftfracht-Sicherheit jederzeit den Standards der Verordnungen und des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) und den Verordnungen entspricht.

Meine Leistungen
Sicherheitsprogramm
Erstellung & Begleitung
beim Schreiben des Transporteur- Sicherheitsprogramms
Audit
Durchführung und Nachbereitung des jährlichen internen Audits,
Vor-Ort-Kontrolle
Sicherheitsbeauftragte
Stellung/
Begleitung durch eine externe
Sicherheitsbeauftragte
Die Bedeutung des Transporteurs innerhalb der Sicheren Lieferkette
Was macht ein Tz?
Die Bedeutung zugelassener Transporteuren in der sicheren Lieferkette: Zugelassene Transporteure sind ein unverzichtbarer Bestandteil der sicheren Lieferkette Deutschlands. Sie gewährleisten, dass der Transport sicherer Luftfracht den strengen Sicherheitsanforderungen entsprechen und dass potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und minimiert werden. Ihre Zuverlässigkeit und ihre Einhaltung aller regulatorischen und gesetzlichen Vorgaben sind essenziell, um die Integrität der gesamten Lieferkette sicherzustellen.
Als Expertin unterstütze ich Sie in jedem Schritt dieses Prozesses. Ich begleite Sie bei Ihrer Zulassung, sowie bei allen Änderungsprozessen, die im Laufe der Zeit anstehen. Dabei stelle ich sicher, dass alle Anforderungen erfüllt werden, alle Dokumente korrekt sind und Ihre Luftfrachtprozesse stets auf dem neuesten Stand sind. So sorgen wir gemeinsam für eine sichere und zuverlässige Lieferkette.
Haben alle Ihre Angestellten, die mit luftfrachtrelevanten Tätigkeiten betraut sind schon die erforderliche Luftsicherheits-Schulung nach Nr. 11.2.7 oder Nr. 11.2.3.9 oder Ihre Sicherheitsbeauftragten die Schulung nach Nr. 11.2.5? Auf dem Link gelangen Sie zu zertifizierten und vom LBA zugelassenen Anbietern dieser relevanten Schulungen.

Zugelassener Transporteur
Die bestehende, am 4. März 2018 erlassene Durchführungsverordnung, dass jeder Transporteur, der im Rahmen der „sicheren Lieferkette“ gemäß Durchführungsverordnung DVO (EU) Nr. 2015/1998 Luftfracht/- oder Post für einen bekannten Versender oder einen reglementierten Beauftragten befördern möchte, eine Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benötigt, bleibt hiervon vorerst unberührt. Durch diese spezielle Zulassung zum Beteiligten der Sicheren Lieferkette Deutschland ist nun dieser Transporteur berechtigt, sichere Luftfracht/- Post zu transportieren.
Wie läuft nun in der Regel eine Zulassung zum behördlich zugelassenen Transporteur ab?
- Interne Überprüfung, Anpassung und Dokumentation aller internen Prozesse in Relevanz zur Luftsicherheit
- Erstellung eines Transporteur-Sicherheitsprogramms (TSP)
- Dokumentenvorbereitung (Anlagen zum TSP)
- Auswahl und Benennung eines Sicherheitsbeauftragten (dieser muss die Schulung 11.2.5 nach Anhang der DVO (EU) 2015/1998 absolvieren und zuverlässigkeitsüberprüft werden, sollte Ihr Sicherheitsbeauftragter mit luftfrachtrelevanten Tätigkeiten betraut werden, so muss dieser zusätzlich die Schulung 11.2.3.9 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 absolvieren.
- Schulung von Personal, welches mit luftfrachtrelevanten Tätigkeiten betraut wird und Zugriff auf die sichere Luftfracht erhält (z.B. Fahrer) nach Kap. 11.2.3.9 der DVO (EU) Nr. 2015/1998 (zur Schulungsanmeldung wird eine Zuverlässigkeitsüberprüfung angefordert seitens des schulenden Unternehmens).
- Offizielle Antragstellung beim LBA
- In der Regel bestätigt das LBA den Antragseingang und fordert Sie auf, alle relevanten Unterlagen zeitnah einzureichen
- Nach Einreichung aller relevanten Unterlagen prüft das LBA, ob das TSP alle Vorgaben samt Anlagen alle qualitativen und gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Anschließend erfolgt seitens des LBA ein Sicherheitsaudit vor Ort.
- Ggf. müssen nach diesem Luftfrachtprozesse zur Qualitätssicherung erneut angepasst und eingereicht werden, bevor eine Zulassung zum behördlich zugelassenem Transporteur erfolgen kann. Die Zulassung zum Transporteur hat dann eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Zeitaufwand:
Der gesamte Zulassungsprozess dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Es ist also sinnvoll, hiermit rechtzeitig zu beginnen, wenn Sie sich zum Transporteur zulassen lassen möchten. Als Ihre Grundbasis dient also im vorfelde Ihr Sicherheitsprogramm samt Anhänge. Ihr berechtigtes Interesse besteht dann ab Antragseingangsbestätigung und berechtigt Sie somit zu weiteren Schritten wie der Beantragung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Lassen Sie uns gerne diesen Prozess gemeinsam abstimmen, da sowohl seitens des Luftfahrt-Bundesamtes und der Bearbeitung Ihrer Seits einige Schritte in korrekter Abfolge laufen müssen, um ein reibungsloses Zulassungsverfahren für alle, im Prozess beteiligten Personen, zu ermöglichen.
Angebot einfordern:
Schreiben Sie mir gerne für Ihre Individuelle Angebotserstellung (je nach Stand und Leistung variieren hier die Kosten). Bitte beschreiben hierbei Sie kurz, in welchem Prozessschritt Sie sich derzeit befinden und/ ob schon einmal eine Zulassung zum Transporteur bestand.
Kontakt
Susann Lübbe
ASL Aviation Security Susann Lübbe
c/o IP-Management #8501
Ludwig-Erhard-Straße 18
20459 Hamburg
Tätigkeitssitz: Bayern (Neumarkt i. d. Opf.)
Telefon: +49 171 931 28 92
E-Mail: susann.luebbe@t-online.de
Die Postanschrift dient ausschließlich der Zustellung. Die operative Tätigkeit erfolgt aus Bayern.
